Geschäftsbedingungen des Sonnenblumen-Verlags Dresden
für den Verkauf von Publikationen
1. Allgemeines

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, sofern diese Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich abgeändert werden. Abweichenden Bedingungen von Auftraggebern wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Auftrag

Aufträge gelten als erteilt, sofern Auftraggeber unsere Angebote annehmen oder wir unsererseits Bestellungen von Auftraggebern annehmen. Das gilt für alle schriftlichen, telefonischen, per Fax und E-Mail sowie persönlich getätigten Angebote bzw. Bestellungen.
3. Angebot, Preis, Lieferfrist

Die Sonnenblumen-Verlag Dresden- Angebote, insbesondere Preise, sind freibleibend. Unserer Angebote sind 30 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig. Die Angaben und Preise im Verlagsprogramm, auf Angeboten, Bestellscheinen, Kommissionslieferscheinen, Lieferscheinen und Rechnungen sowie auf der Verlagsinternetseite sind verbindlich, vorbehaltlich Aktualisierungen und Änderungen sowie Irrtümern. Unsere Preise verstehen sich lt. aktuell gültigem Verlagsprogramm ab Lager Radebeul in Euro incl. der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer zzgl. Porto. Alle Lieferungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Bestelleingang. Bei Buchhandlungen und Privatkunden wird nur das Porto berechnet, bei allen anderen Geschäftskunden fallen auch 1,- bis 5,- Euro Versandkosten je nach Liefermenge und Gesamtpreis an.
Lieferungen können erfolgen, solange der Vorrat pro Verlagstitel reicht. Alle Versandlieferungen erfolgen per Post Modern oder per Post auf Gefahr des Sonnenblumen-Verlags Dresden. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist und Nichtmehrlieferbarkeit von Publikationen sind ausgeschlossen. Auftraggeber sind zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst berechtigt, wenn mit eingeschriebenem Brief eine Nachfrist von 14 Tagen für eine Lieferung gesetzt wurde und die Frist fruchtlos verstrichen ist.
Bestimmte Ausstattungen, Liefertermine und Preise sowie weitere Angaben für Neuerscheinungen und Nachauflagen werden nicht zugesichert.
4. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen, gerechnet vom Ausstellungsdatum an, ohne Skontoabzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug von Auftraggebern sind wir berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8% des Rechnungsend-betrages geltend zu machen. Hinzu kommen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 2,50 Euro für die 1. Mahnung und ab der 2. Mahnung
5,00 Euro. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Verlagserzeugnissen bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen aus jeweiligen Lieferungen und Rechnungen vor.
5. Kaufpreisverwahrung, Verpfändung und Abtretung

Wiederverkäufer sind berechtigt, die Waren im normalen Geschäftsverkehr zu veräußern. Der Kaufpreis tritt an Stelle der jeweils gelieferten Waren und ist von den Auftraggebern zu unseren Gunsten zu verwahren. Die Auftraggeber sind nicht berechtigt, Waren zu verpfänden oder zum Ausgleich eigener Verbindlichkeiten an Dritte abzutreten, solange nicht die gesamte Forderung aus der jeweiligen Lieferung bezahlt ist.
6. Urheberrechte und Schutzrechte Dritter

Für alle gelieferten Verlagserzeugnisse verbleiben die Urheberrechte und Schutzrechte beim Sonnenblumen-Verlag Dresden. Alle Titel sind mit dem Copyright-Kennzeichen gekennzeichnet und geschützt. Rechte Dritter sind bei den Verlagspublikationen ebenfalls beachtet und geschützt.
Die Auftraggeber übernehmen die Haftung für Schadenersatzansprüche, die aus der Verletzung und Nichtbeachtung derartiger Rechte durch sie resultieren. Das gilt in jedem denkbaren Fall.
7. Gewährleistung und Haftung

Die Auftraggeber sind verpflichtet, die Lieferungen unverzüglich zu untersuchen. Mängelrügen müssen bei offenen Mängeln innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung, bei versteckten Mängeln unmittelbar nach Erkennung geltend gemacht werden, jedoch spätestens nach einem Jahr. Gewährleistungen beschränken sich auf den unentgeltlichen Austausch mangelhafter Publikationen oder defekter Teile, soweit es sich um Produktionsfehler, Materialfehler oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften handelt.
Beanstandete Publikationen sind an den Sonnenblumen-Verlag Dresden zurückzuschicken. Portokosten dafür können übernommen werden, wobei der Ausgleich dafür wenn möglich durch Portoersatzstücke und Partieexemplare erfolgt. Darüber hinausgehende Schadenersatz-ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche von Auftraggebern uns gegenüber aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sowie Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
Das gilt jedoch nicht bei grober Fahrlässigkeit, wobei Schadenersatzansprüche auf den jeweiligen Auftragswert, d.h. auf den jeweiligen Rechnungsendbetrag beschränkt bleiben. Weitergehende Ansprüche und Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Der Sonnenblumen-Verlag Dresden haftet nicht für die von Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden, solche sind bei Vorliegen diesen gegenüber geltend zu machen.
8. Kommission und Remission

Kommissionsvereinbarungen und Remissionsvereinbarungen bei Titelbestellungen bedürfen der Schriftform und haben eine bestimmte Laufzeit als Verkaufszeitraum.
Auf Kommission oder mit Remissionsrecht gelieferte Waren, die im normalen Geschäftsverkehr während des Verkaufszeitraumes nicht veräußert werden konnten, können nach Ablauf durch die Auftraggeber an den Sonnenblumen-Verlag Dresden zurückgeschickt werden.
Das Porto dafür tragen die Auftraggeber. Nach Absprache kann der Verkaufszeitraum auch verlängert werden.
Kommissionstitel werden bei Nachbestellung vorzeitig oder bei Abrechnung nach Ablauf des Kommissionszeitraumes mit 30 Tagen Zahlungsziel in Rechnung gestellt. Kundenbestellungen beim Sonnenblumen-Verlag Dresden erfolgen in der Regel ohne Remissionsrecht.
Bei in besonderen Ausnahmefällen nachträglich zu Rechnungen auf Kundenwunsch eingeräumten Kulanzremissionen fallen Remissionsgebühren in Höhe von 10% bis 15% des vollen Warenwertes an.
Eine Rücknahme von Publikationen kann nur erfolgen, wenn sich diese in einwandfreiem Zustand befinden. Für Waren mit Mängeln oder Schäden, die vom Auftraggeber zu vertreten oder verschuldet sind, wird oder bleibt der vereinbarte Kaufpreis in voller Höhe zur Zahlung fällig.
Gutschriften mit Zahlungsanweisungen für Remissionen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach Warenrücknahme bzw. Warenrücksendung.
9. Außerordentliche Kündigung und Rücktritt

Bei Betriebsstörungen im eigenen Betrieb, bei Lieferanten und bei Auftraggebern können wir uns sofort einseitig von den davon jeweils betroffenen Verträgen lösen, ohne dass vom Sonnenblumen-Verlag Dresden Vertragserfüllung oder Schadenersatz verlangt werden kann.
Das gilt gleichermaßen bei Betriebsaufgabe, Konkurs und bei höherer Gewalt. Die Auftraggeber sind auch dann dazu verpflichtet, für alle bereits eingegangenen Verpflichtungen für bereits gelieferte Waren und geschlossene Verträge bis zur vollständigen Erfüllung und Bezahlung einzustehen. Der Verlag ist berechtigt, eine Weiterbelieferung von Auftraggebern aus berechtigten Gründen abzulehnen, z.B. bei Zahlungs-
verzug oder bei unlauterem Geschäftsgebahren.
10. Einhaltung der gesetzlichen Ladenpreise und der Bestimmungen des HGB

Wiederverkäufer verpflichten sich bei preisgebundenen Erzeugnissen wie Büchern und Stadtplänen zur Einhaltung der gesetzlichen Ladenpreise. Es gilt für alle Geschäfte das Handelsgesetzbuch (HGB) und bei Buchhandlungen weiterhin die Verkehrsordnung des Deutschen Buchhandels in der jeweils gültigen Fassung.
11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, neue Klauseln auszuhandeln, die beinhalten, was gewollt wurde bzw. dem Zweck der jeweils nichtigen Klausel am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.
Dresden, den 1.10.2015
Michael Schmidt,
Publizist und Verlagsinhaber
Sonnenblumen-Verlag Dresden,
Gartenstraße 69,
01445 Radebeul.